Änderungen im Landessynodenbildungsgesetz Parität der Geschlechter und Jugendquote
Auf der ersten Tagung der Landessynode vom 23. bis 25. Februar 2023 wurden wegweisende Beschlüsse gefasst, um eine geschlechterparitätische und jüngere Zusammensetzung der Kirchengremien zu erreichen und die Nordkirche somit zukunftsfähig zu machen. Die Synode hat mit dem Beschluss zur Änderung des Landessynodenbildungsgesetzes einen wichtigen Schritt auf dem Weg hin zu mehr Geschlechtergerechtigkeit, der Beteiligung junger Menschen und somit zu mehr Chancengleichheit gemacht.
Warum ist der Beschluss so wegwesend und ab wann wirkt er sich aus?
Ab der nächsten Legislaturperiode im Jahr 2025 wird es eine obligatorische Mindestquote von zehn Prozent für junge Menschen zwischen 18 und 27 Jahren geben. Die sog. Jugenddelegierten behalten ihre Beteiligungsrechte.
Zudem wird die Parität der Geschlechter angestrebt, indem Frauen und Männer ab diesem Zeitpunkt in gleicher Anzahl in der Synode vertreten sein werden. Derzeit sind 86 Männer und 67 Frauen in der Landessynode vertreten, während drei der 156 Sitze sind aktuell vakant sind.
Wie wird der Beschluss umgesetzt?
Es handelt um ein simples Verfahren, in dem Frauen und Männer zwei Listen zugeordnet werden. Diverse Menschen dürfen sich selbst einer der beiden Listen zuordnen. In einem Reisverschlussverfahren werden die Plätze der Landessynode dann paritätisch nach der jeweils höchsten Stimmzahl besetzt.
Andere Gremien werden sich sicherlich an diesem paritätischen Besetzungsmodell orientieren, um das Ziel von Geschlechtergerechtigkeit und Chancengleichheit in der Nordkirche auf dem nun eingeschlagenen Weg zu erreichen.
Kommentar zur Geschlechterparität
von Nele Bastian, Beauftragte für Geschlechtergerechtigkeit der Nordkirche
"Ich bin hocherfreut, dass sich die Landessynode für die Wahlrechtsreform und die darin enthaltene Geschlechterparität entschieden hat. Auch begrüße ich, dass ein Weg gefunden wurde, Menschen der Geschlechtskategorie divers und ohne Geschlechtsangaben zu berücksichtigen. Der Beschluss zeigt, welch hohen Stellenwert die Gleichstellung von Frauen und Männern in unserem kirchlichen Selbstverständnis hat. Er lässt uns in eine Zukunft blicken, in der Themen aus vielfältigen Perspektiven betrachtet, Alternativen gegeneinander abgewogen und gemeinsame Beschlüsse nachhaltig gefasst werden. Darüber hinaus wird die Geschlechterquote zur besseren Repräsentanz von Frauen in unserem Kirchenparlament der Nordkirche beitragen."