Aufgaben Was wir tun
Die Beauftragte für Geschlechtergerechtigkeit...
... übernimmt die Geschäftsführung im Konzeptions- und Umsetzungsprozess des Gender Mainstreaming-Verfahrens in der Nordkirche und koordiniert die Planungen und Umsetzungsprozesse. Sie kooperiert mit den Arbeitsstellen der Nordkirche, den Kirchenkreisen und Kirchengemeinden, die mit der Konzeption und Umsetzung befasst sind. Sie liefert Informationen zu Fachberater*innen und vermittelt diese.
... überprüft Vorlagen für das Landeskirchenamt, die Kirchenleitung und die Landessynode auf gleichstellungsrelevante Aspekte und berät Gremien in Genderfragen. Sie soll bei allen Vorlagen die unterschiedlichen Auswirkungen auf Menschen jeden Geschlechts prüfen und zum Abbau mittelbarer Diskriminierung von Frauen und Männern beitragen.
... stößt Initiativen zur Förderung einer gerechten Gemeinschaft von Frauen und Männern in der Kirche an. Zu diesem Zweck kann sie Vorlagen für das Landeskirchenamt, die Kirchenleitung und gegebenenfalls die Landessynode einbringen.
... begleitet und unterstützt die Beauftragten für Geschlechtergerechtigkeit in den Kirchenkreisen, die in großen Teilen der Nordkirche berufen worden. Diese Personen (Hauptamtliche, Pastor*innen und Ehrenamtliche) müssen mit Fachkompetenz für ihre Aufgaben in den Kirchenkreisen qualifiziert werden. Um das Gender-Mainstreaming-Verfahren in Zukunft auch auf Kirchenkreisebene zu implementieren, kommt dieser Aufgabe eine besondere Bedeutung zu.
... informiert (kirchliche) Gremien und Organisationen auf Anfrage über gleichstellungs- und genderrelevante Themen und berät diese gegebenfalls.
... ist aktives Mitglied der Konferenz der Genderreferate und Gleichstellungsstellen in den Gliedkirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Sie steht darüber hinaus in Kontakt zu den landeskirchlichen Gleichstellungs-, Frauen- und Genderreferaten, zum Referat für Chancengerechtigkeit der EKD und kirchlichen sowie nichtkirchlichen Organisationen im Arbeitsfeld.
Aufgaben nach Abschnitt 3 des Kirchengesetzes zur Verwirklung der Geschlechtergerechtigkeit in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Geschlechtergerechtigkeitsgesetz - GeschlGerG)
Die Beauftragte für Geschlechtergerechtigkeit begleitet und fördert die Umsetzung des Geschlechtergerechtigkeitsgesetzes der Nordkirche [§12 (1)] und soll an Vorhaben der Landeskirche beteiligt werden, die die Verwirklichung der Ziele des Gesetzes berühren [§13 (1)].
Sie wirkt bei Maßnahmen, wie insbesondere der Erarbeitung von Kirchengesetzen und Rechtsverordnungen oder der Entwicklung von Leitbildern und Zielvereinbarungen mit, die besondere Auswirkungen auf die Gleichstellung von Frauen und Männern haben oder die Vereinbarkeit von Beruf und Familie betreffen. [§12 (1)]
Sie nimmt an Sitzungen des Kollegiums (Große Runde) und der Gesamtkonferenz der Hauptbereiche mit beratender Stimme teil., informiert diese Gremien in Fragen der Geschlechtergerechtigkeit und prüft Vorlagen auf mögliche Geschlechterdiskriminierungen eineschließlich der Wechselwirkungen mit Benachteiligungen aus anderen Gründen. [§13 (2)]
Sie kann zu Themen, die ihren Arbeitsbereich betreffen, in den Sitzungen der Landessynode das Wort ergreifen und liefert der Landessynode einen jährlichen Bericht aus der Arbeitsstelle. [§13 (3)]
Die Beauftragte für Geschlechtergerechtigkeit beteiligt sich an Stellenausschreibungen und Besetzungsverfahren für Leitungsämter auf landeskirchlicher Ebene; ausgenommen sind das Amt des Präsidenten bzw. der Präsidentin des Landeskirchenamtes und von der Landessynode zu besetzende Leitungsämter. [§13 (4)]
Sie ist aktives Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft der Frauenreferate und Gleichstellungsstellen in den Gliedkirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und hält Verbindung mit kirchlichen und gesellschaftlichen Organisationen auf dem Gebiet ihres Arbeitsfeldes. [§13 (5)]
Sie lädt zweimal jährlich die beauftragten Personen für Geschlechtergerechtigkeit in den Kirchenkreisen zu Konventen ein, auf denen ein Austausch zum Thema Geschlechtergerechtigkeit stattfindet. [§12 (2)]
Die Beauftragte für Geschlechtergerechtigkeit ist Teil der Beschwerdestelle nach § 13 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes vom 14. August 2006 (BGBl. I S. 1897) in seiner jeweils geltenden Fassung für alle landeskirchlichen Beschäftigungsverhältnisse. [§12 (3)]