Um zu guten Entscheidungen zu kommen, ist es wichtig, dass die Gemeinden von Menschen in verschiedenen Lebenslagen und mit ihren vielfältigen Erfahrungen sowie Gaben geleitet werden. Entscheidungen werden so an den unterschiedlichen Bedarfen und Zielgruppen orientiert getroffen.
Im Geschlechtergerechtigkeitsgesetz der Nordkirche haben wir uns für eine gleichberechtigte Teilhabe von Menschen jeden Geschlechts entschieden und fördern die gleiche Anzahl von Frauen und Männern in unseren kirchlichen Gremien.
Um eine Teilhabe von Frauen und Männern und Menschen jeden Geschlechts zu erreichen, stehen Sie nun im Vorfeld der Kirchengemeinderatswahl vor der Herausforderung, die geschlechtsspezifischen unterschiedlichen Lebenslagen und -verläufe zu erkennen und zu beachten.
Sechs Schritte, die Ihren Blick auf das Thema stärken, finden Sie im Leitfaden zur Förderung einer gleichberechtigten Teilhabe von Menschen jeden Geschlechts und einer gleichen Anzahl von Frauen und Männern in unseren kirchlichen Gremien.